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A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

 
der

P.S. Automotive GmbH Power Solution for Automotive Partners GmbH
Baumgasse 60B, 1030 Wien

www.ps-tv.at
www.ps-automotive.eu

1. Grundsätzliches

Die P.S. Automotive Power Solution for Automotive Partners GmbH („P.S. Automotive“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil für jedes Angebot und jeden Vertrag der P.S. Automotive und gelten auch für alle künftigen Geschäftsfälle, selbst wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie von P.S. Automotive schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungsumfang, Abnahme und Mitwirkungspflichten

2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die P.S. Automotive. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages für P.S. Automotive Gestaltungsfreiheit.

2.2 Alle Leistungen der P.S. Automotive sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang durch den Kunden freizugeben, widrigenfalls sie als genehmigt gelten.

2.3 Der Kunde wird der P.S. Automotive zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der P.S. Automotive wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4 Der Kunde garantiert, dass er die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Filmmaterial, Texte, Grafiken, Tonträger, Dateien, Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter geprüft hat und er der berechtigte Inhaber der bezughabenden Rechte ist. Der Kunde hält P.S. Automotive bezüglich aller Ansprüche von Dritten schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3. Fremdleistung/Beauftragung Dritter

P.S. Automotive ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung Dritter zu bedienen („Fremdleistung“).

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind von der P.S. Automotive schriftlich als solche zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der P.S. Automotive aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

5. Vorzeitige Auflösung

5.1 Die P.S. Automotive ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der P.S. Automotive weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der P.S. Automotive eine taugliche Sicherheit leistet;

d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die P.S. Automotive fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Honorar

6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der P.S. Automotive für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die P.S. Automotive ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle der P.S. Automotive erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer und allfälliger weiterer gesetzlicher Steuern und Abgaben (wie etwa Werbesteuer).

6.3 Alle Leistungen der P.S. Automotive, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das Honorar deckt daher den vereinbarten Leistungsumfang, nicht jedoch die Überlassung etwaiger (Werk-)Nutzungsrechte ab.

6.4 Kostenvoranschläge der P.S. Automotive sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der P.S. Automotive schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die P.S. Automotive den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Kostenvoranschlagsüberschreitungen von unter 15% gelten vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der P.S. Automotive gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der P.S. Automotive.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der P.S. Automotive die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die P.S. Automotive sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die P.S. Automotive nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die P.S. Automotive für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der P.S. Automotive aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der P.S. Automotive schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

7.5 Elektronische Rechnungslegung: Die P.S. Automotive ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch P.S. Automotive ausdrücklich einverstanden.

8. Eigentums- und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der P.S. Automotive, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Filmmaterials), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der P.S. Automotive und können von der P.S. Automotive jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben die urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei P.S. Automotive.

8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der P.S. Automotive, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der P.S. Automotive zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen der P.S. Automotive, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der P.S. Automotive erforderlich. Dafür steht der P.S. Automotive und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen der P.S. Automotive bzw. von Werbemitteln, für die die P.S. Automotive konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der P.S. Automotive notwendig und steht der P.S. Automotive im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

9. Kennzeichnung

9.1 Die P.S. Automotive ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die P.S. Automotive und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die P.S. Automotive ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10. Gewährleistung

10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die P.S. Automotive, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die P.S. Automotive zu. Die P.S. Automotive wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der P.S. Automotive alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die P.S. Automotive ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die P.S. Automotive mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die P.S. Automotive haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11. Haftung

11.1 P.S. Automotive haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der im PS TV oder im PS TV Network ausgestrahlten bzw. abrufbaren Inhalte. Ebensowenig wird für die Fehlerfreiheit von Dateien und Software, die von PS TV Network herunter geladen werden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der P.S. Automotive für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

11.2 Jegliche Haftung der P.S. Automotive für Ansprüche, die auf Grund der von der P.S. Automotive erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die P.S. Automotive ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die P.S. Automotive nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die P.S. Automotive diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der P.S. Automotive. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die P.S. Automotive die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der P.S. Automotive und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der P.S. Automotive.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der P.S. Automotive und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das am Sitz von P.S. Automotive zuständige Gericht vereinbart.